Digitale Barrierefreiheit: Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien
BFSG, WCAG, BITV – das sind nicht einfach nur Abkürzungen, sondern Regelungen und Gesetze, die ihren Teil zu einer zunehmenden Inklusion im Online-Handel beitragen. Wir geben Dir einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und was Du bei der Umsetzung einer barrierefreien Website beachten solltest.
Gesetzliche Grundlagen und Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit
In einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft sind Internetseiten, Online-Shops, mobile Apps oder auch interaktive Systeme längst fester Bestandteil unseres Alltags. Ob bei der Buchung von Reisen, dem Kontakt mit Behörden oder dem Bankwesen: Ohne digitale Services könnten viele Menschen ihre täglichen Aufgaben nur schwer erledigen.
Deshalb ist es umso wichtiger, allen Menschen einen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Angeboten und Inhalten zu ermöglichen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Mit der Verabschiedung entsprechender Gesetze und Richtlinien zum Thema digitale Barrierefreiheit sollen Online-Händler und Dienstleistungen zu mehr Inklusion im Netz beitragen. Zu den wichtigsten Regelwerken zählen:
- das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG)
- die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
- die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0
Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Inhalte dieser Regelungen und geben Dir einen Überblick, damit Du Deine Website barrierefrei gestalten kannst – für eine verbesserte User Experience und mehr Kauf-Abschlüsse.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG) hat das Ziel, Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen sowie älteren Menschen eine diskriminierungsfreie und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen. Ab dem 28. Juni 2025 sind zahlreiche Unternehmen und Organisationen dazu verpflichtet, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Das Gesetz betrifft insbesondere den Online-Handel, Hardware und Software, überregionalen Personenverkehr und Bankdienstleistungen. Unternehmen in diesen Bereichen müssen sicherstellen, dass ihre Leistungen entsprechend den Anforderungen zugänglich sind.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen.
Um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden, führen zuständige Marktüberwachungsbehörden regelmäßige Überwachungen durch. Werden die Vorgaben nicht erfüllt, drohen erhebliche Konsequenzen: Im schlimmsten Fall kann die Geschäftstätigkeit eingeschränkt oder vollständig eingestellt werden.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2
Als Maßstab für Barrierefreiheit zieht das BSFG die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) heran. Die WCAG (Version 2.2) sind ein internationaler Standard für digitale Barrierefreiheit auf Desktops, Laptops, Tablets und Mobilgeräten. Veröffentlicht werden die WCAG vom World Wide Web Consortium (W3C) und richten sich vor allem an Webentwicklerinnen und Webentwickler, Redakteurinnen und Redakteure sowie Webdesignerinnen und Webdesigner, die einen technischen Standard zur Barrierefreiheit benötigen.
Dabei setzen sich die WCAG aus mehreren Bausteinen zusammen:
- Die vier Prinzipien von barrierefreien Websites: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust
- Allgemeine Richtlinien zur digitalen Barrierefreiheit
- Erfolgskriterien zum Testen der Barrierefreiheit
- Sammlung an Techniken und häufigen Fehlerquellen (mit Beispielen, Quellenangaben und Code)
Eine Adaption der WCAG auf europäischer Ebene findet sich in der EN 301 549: Diese Norm trägt den Titel "Accessibility requirements for ICT products and services" und legt drei Konformitätsstufen der digitalen Barrierefreiheit fest (A, AA, AAA).
Die Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung (BITV) 2.0
Zu guter Letzt verankert die BITV 2.0 die europäische Norm EN 301 549 im deutschen Recht und verweist damit gleichzeitig auch auf die WCAG-Standards.
Die Verordnung gewährleistet, dass moderne Informations- und Kommunikationstechnik umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefrei gestaltet wird. Dabei adressiert sie vor allem Informationen und Dienstleistungen öffentlicher Stellen und Behörden, die elektronisch zur Verfügung gestellt werden (z. B. Websites, Apps und E-Government-Dienste).
Von den Vorgaben ausgenommen sind beispielsweise Reproduktionen von Stücken aus Kulturbesammlungen, Inhalte von Archiven sowie Inhalte von öffentlichen Rundfunkanstalten.
Gestalte Deine Website barrierefrei mit kernpunkt
Die Vielfalt an Gesetzen, Richtlinien und Normen macht deutlich, dass digitale Barrierefreiheit längst kein Nischenthema mehr ist. Sie ist ein integraler Bestandteil moderner Web- und Software-Entwicklung – und zugleich eine gesetzliche Verpflichtung.
kernpunkt verfügt über jahrelange Erfahrung in der Konzeption, Gestaltung und Umsetzung digital barrierefreier Websites, Apps und Online-Services. Ob im Rahmen einer Neuentwicklung oder bei der Optimierung bestehender Systeme: Wir helfen dabei, Barrieren zu erkennen und nachhaltig abzubauen.
Du hast Fragen zur digitalen Barrierefreiheit oder möchtest die Barrierefreiheit Deines Angebots sicherstellen? Dann vereinbare einen Beratungstermin mit unserem UX-Team und wir sorgen dafür, dass Deine Website von allen Menschen optimal genutzt werden kann.